KonkursAmtliche Durchführung der Vollstreckung sämtlicher im Zeitpunkt der Konkurseröffnung gegenüber dem Gemeinschuldner vorhandenen und nach gesetzlicher Vorschrift angemeldeten Ansprüche in das gesamte realisierbare Vermögen des Gemeinschuldners (Art. 159 ff. SchKG).
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