Elektronische Eigentumsabfrage
Elektronische Eigentumsabfrage zu Grundstücken im Kanton Zürich
Eine elektronische Eigentumsabfrage zu einem Grundstück im Kanton Zürich kann via kantonalen GIS-Browser kostenfrei getätigt werden. Die Grundbuchdaten werden über den «GIS-Browser» des Kantons Zürich zur Verfügung gestellt. Die Eigentümerauskunft ist auf der Plattform unter dem Link maps.zh.ch abrufbar.
Neu mit SMS-Bestätigungscode
Ein Login ist nicht nötig, jedoch wird zur Authentifizierung ein SMS-Bestätigungscode verwendet, es muss somit eine Schweizer Mobiltelefonnummer zur Verfügung stehen. Für den Abruf der Grundbuchdaten ist die Karte «Eigentumsauskunft» anzuwählen. Zoomt man im GIS-Browser auf ein einzelnes Grundstück, wird dessen Katasternummer sichtbar. Mit Klick auf das Grundstück öffnet sich ein Fenster mit Informationen, wo die Abfrage im Abschnitt «Liegenschaften» unter «Eigentümer- und Grundbuchauskunft» gestartet wird. Nach Eingabe der CH-Mobiltelefonnummer wird ein SMS an die betreffende Nummer versandt mit einem numerischen Code. Dieser Bestätigungscode muss schliesslich in das entsprechende Feld im Abfragesystem eingetippt werden. Danach wird der betreffende Grundstückseintrag angezeigt. Die Gültigkeit des Codes ist auf 5 Minuten limitiert.
Zur Verfügung gestellt werden, sofern die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer keine Sperrung der elektronischen Auskunft für ihr oder sein Grundstück verlangt hat, der Name und Vorname bzw. die Firma der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers, zusammen mit der zuletzt bekannten Wohnadresse, sowie die Eigentumsform. Der Abruf ist gebührenfrei und das Resultat kann ausgedruckt werden. Der Empfang des SMS-Codes ist für Nutzerinnen und Nutzer mit keinen Kosten verbunden. Fünf Abfragen pro Tag sind möglich. Angezeigt werden nur rechtsgültige Eigentümerdaten. Ist bei einem Grundstück bezüglich des Eigentums ein angemeldetes Rechtsgeschäft noch nicht revidiert, kann kein Resultat ausgegeben werden. Die Internet-Information entfaltet keine rechtliche Verbindlichkeit und erfolgt ohne Gewähr. Rechtswirkungen entfaltet weiterhin einzig der vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellte, beglaubigte Auszug aus dem Grundbuch. Die Authentifizierung via Mobiltelefonnummer ist ein Sicherheitselement zur Feststellung/Verhinderung von Missbräuchen. Zugriffsversuche werden geloggt. Jede verwendete Mobiltelefonnummer wird im Auskunftssystem während 2 Jahren gespeichert und danach wieder gelöscht. Es erfolgt kein Abgleich der Nummern mit Mobiltelefon-Eignerinnen und -Eignern. Zudem können Listen betreffend gesperrter Mobiltelefonnummern, zeitlich unbegrenzt, geführt werden.
Zum GIS-Browser >
(Für Eigentümerabfragen Karte «Eigentumsauskunft» verwenden)
Rechtliche Grundlage
Die Information über die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich öffentlich (ZGB Art. 970 Abs. 2), die Auskunftserteilung darüber ist nicht von einem Interessennachweis abhängig (Art. 26 Abs. 1 GBV). Die Auskunft erfolgt auf Grundlage von Art. 27 der eidg. Grundbuchverordnung (GBV) sowie gemäss § 35c der kantonalen Grundbuchverordnung (kGBV). Eine Abfrage darf ausschliesslich grundstücksbezogen erfolgen (eine Suche nach Personen ist nicht gestattet); Serienabfragen sind zu unterbinden
Sperrung / Entsperrung
Gemäss§ 35c der kantonalen Grundbuchverordnung (kGBV) ist es möglich, die Eigentümerdaten für eigene Grundstücke sperren zu lassen (wie auch wieder entsperren zu lassen). Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Grundbuchamt elektronisch einzureichen.