Der Weg in den Konkurs
Wie führe ich meinen Konkurs herbei?
Es gibt verschiedene Wege eine Konkurseröffnung zu bewirken. Einige davon sind den Gläubigern vorbehalten, welche einen Schuldner gegen seinen Willen in Konkurs bringen wollen und finden sich unter der Rubrik „Gläubigerfragen“. Hier erwähnen wir die Varianten, um auf eigenes Begehren den Konkurs herbeizuführen.
Es sind dies:
- Die Insolvenzerklärung (die Erklärung einer natürlichen oder juristischen Person auf Zahlungsunfähigkeit)
- Die Bilanzdeponierung juristischer Personen.
Über eine Erbschaft kann der Konkurs herbeigeführt werden, wenn alle nächsten Erben das Erbe ausschlagen. Mehr dazu unter der Rubrik „Notariat“.