Gläubigerengagement
Wie kann ein Gläubiger aktiv am Konkurs teilnehmen?
Während im Betreibungsverfahren immer wieder eine Aktion des Gläubigers (Fortsetzungs-, Verwertungsbegehren) erfolgen muss, gilt beim Konkurs der Grundsatz, dass man mit der Eingabe der Forderung ohne weiteres Engagement am Verfahren teilnimmt. Werden Eingaben nicht anerkannt, so muss die Konkursverwaltung den Gläubiger informieren.
Aber auch im Konkurs gibt es verschiedene Verfahrensschritte, welche Entscheidungen und ein Engagement des Gläubigers erfordern.
Es sind dies:
- Kostenvorschuss
- Kaufsofferten
- Klagen / Beschwerden
- Zirkularbeschlüsse
- Gläubigerversammlungen
- Straf- oder Zivilklagen
- Verjährungsunterbrechung
Wir brauchen Ihre Mithilfe!
Nur ein aktiver Gläubiger kann zum guten Gelingen des Konkurses beitragen. Oft braucht es seinen Einsatz und seine Risikobereitschaft, damit ein Konkurs nicht als Standardverfahren ohne Erfolg zu Ende geht. Die Konkursverwalter tun ihr Bestes, aber sie brauchen Ihre Unterstützung!