Fusionsgesetz
Was wird im Fusionsgesetz geregelt?
Das Fusionsgesetz (Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensabtretung, SR 221.301, in Kraft seit 1. Juli 2004) regelt die Änderung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften des Obligationenrechts und des Zivilgesetzbuches sowie von Einzelfirmen. Diese Änderungen können in der Form von
- Fusionen (Art. 3 ff. FusG)
- Spaltungen (Art. 29 ff. FusG)
- Umwandlungen (Art. 53 ff. FusG) oder
- Vermögensübertragungen (Art. 69 ff. FusG)
erfolgen. Daneben bestehen besondere Vorschriften über die strukturellen Änderungen von Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Instituten des öffentlichen Rechts.
Welche strukturellen Änderungen erfordern eine öffentliche Beurkundung?
Bei sämtlichen Transaktionen muss der Beschluss der Gesellschafter öffentlich beurkundet werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist lediglich die Vermögensübertragung. Daneben sind je nach der Art der involvierten Rechtsträger und der Transaktion noch weitere Geschäfte öffentlich zu beurkunden. Klicken Sie oben die entsprechende Transaktion an und Sie erhalten nähere Informationen darüber.
Detailliertere Informationen zum Fusionsgesetz erhalten sie beispielsweise auf der Internetseite www.fusg.ch. Für weitere Auskünfte und die Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns an oder nehmen per Fax oder E-Mail Kontakt mit uns auf.