Gesellschaftsrecht
Welche Dienstleistungen erhalte ich vom Notariat?
Die Notariate im Kanton Zürich beurkunden die gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) und Fusionsgesetz (FusG) beurkundungsbedürftigen Geschäfte im Zusammenhang mit
- Aktiengesellschaften (AG),
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften und
- Transaktionen gemäss Fusionsgesetz.
Die Geschäfte (z.B. Gründung, Statutenänderung, Ein- und Austritt von Personen etc.) der Kollektivgesellschaft (OR Art. 552 ff) und der Kommanditgesellschaft (OR Art. 594 ff.), sind nicht beurkundungsbedürftig. Für deren Gültigkeit sind die Bestimmungen des Obligationenrechtes, des Gesellschaftsvertrages und der Statuten zu beachten. Je nach Geschäft ist eine Eintragung ins Handelsregister des Kantons Zürich nötig.
Gerne erstellen wir Ihnen die im Zusammenhang mit den Geschäften Ihrer Gesellschaft nötigen Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien, Auszügen etc.
Für allfällige Fragen oder die Vereinbarung eines Termins für Angelegenheiten betreffend eine AG oder GmbH rufen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns per Fax oder E-Mail Kontakt auf.
Im Downloadbereich finden Sie Textvorlagen für diverse gesellschaftsrechtliche Beurkundungen.