AG
Was ist eine Aktiengesellschaft?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma (Name), deren Aktienkapital in Teilsummen (Aktien) aufgeteilt ist (Art. 620 ff. OR). Das Aktienkapital muss mindestens Fr. 100'000.— betragen, die Aktien weisen einen Nennwert auf, der grösser als null ist. Das Aktienkapital muss zu 20 %, mindestens aber mit Fr. 50'000.-, liberiert sein. Zulässig ist auch ein Aktienkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung. Die AG verfolgt in der Regel wirtschaftliche Zwecke und betreibt ein kaufmännisches Unternehmen. Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen.
Für die Gründung einer AG braucht es einen oder mehrere Gründer (natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften, Art. 620 Abs. 1 OR).
Die Organe einer AG sind:
- Die Generalversammlung (Art. 698 ff. OR)
- Der Verwaltungsrat (Art. 707 ff. OR)
- Die Revisionsstelle (Art. 727
ff. OR)
(Verzicht auf Revisionsstelle in einzelnen Fällen möglich, Art. 727a Abs. 2 OR)
Welche Geschäfte der AG müssen öffentlich beurkundet werden?
Gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes müssen folgende Geschäfte von einem Notar öffentlich beurkundet werden:
- Gründung
- Kapitalerhöhung (ordentliche, bedingte)
- Kapitalherabsetzung
- Statutenänderung (z.B. Firma, Sitz, Zweck)
- Transaktion gemäss Fusionsgesetz
- Auflösung
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