ErbschaftNachlass: Sondervermögen aus Sachen, Rechten und Schulden, das der Erbengemeinschaft gehört und den entsprechenden Verfügungs- und Verwaltungsregeln (Gesamteigentum) untersteht; Gesamtheit der vom Erblasser hinterlassenen Vermögenswerte und Schulden; vgl. im Übrigen Art. 560 ZGB
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