VerjährungDurch Zeitablauf eintretende Entkräftung einer Forderung, welche darin besteht, dass der Schuldner berechtigt ist, die an und für sich noch geschuldete Leistung zu verweigern. Die Verjährung beschlägt also die Durchsetzbarkeit der Forderung. Sie kann (insb. durch Klage oder Schuldbetreibung) unterbrochen werden.
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