Nach der Lehre
Das Anstellungsverhältnis nach der Lehre
Das Anstellungsverhältnis richtet sich primär nach dem kantonalen Personalgesetz und den entsprechenden Verordnungen. Die Entlöhnung erfolgt im Rahmen der kantonalen Richtlinien (inkl. einem 13. Monatslohn).
Der Beitritt zur fortschrittlichen Versicherungskasse für das Staatspersonal ist obligatorisch.
Der Ferienanspruch nach Abschluss der Lehre beträgt 5 Wochen. Die Anstellung nach der Lehre erfolgt in der Funktion als Notariatssekretär/in. Auch nach dem Lehrabschluss wird die Verpflegungsvergütung natürlich unverändert gewährt.