Allgemeines
Im Kanton Zürich sind die Notariate staatlich (Amtsnotariat). Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass die Notare und ihre Mitarbeiter durch den Staat angestellt und entlöhnt werden.
Den zürcherischen Notariaten obliegen, gestützt auf das Notariatsgesetz, auch die Aufgaben des Grundbuch- und Konkursamtes. Sie erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren (siehe Notariats-Gebührenverordnung), welche in die Staatskasse fallen.