Leitbild: Gestern und Heute
Gestern. Das Notariatswesen im Kanton Zürich hat eine lange Tradition. Seine Wurzeln reichen bis ins Mittelalter. Die Zürcher Landvögte setzten im 16. Jahrhundert Landschreiber ein, welche den gesamten Schriftverkehr für die Obrigkeit in Zürich besorgten. Das erste Notariatsgesetz stammt aus dem Jahre 1804. Den Landschreibern wurden dadurch die den Notariaten noch heute obliegenden Aufgaben im Notariats-, Grundbuch- und Konkursbereich übertragen. Die weiteren Notariatsgesetze stammen aus den Jahren 1839, 1873 und 1907. Die Aufgaben blieben weitgehend unverändert. 1839 wurden die Landschreiber erstmals auch als Notare bezeichnet, 1873 die heutigen Notariatskreise gebildet und 1907 die Sportel-Entschädigungen abgeschafft. Seither fallen alle Gebühren in die Staatskasse, und die Notare und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fest besoldet. |
Heute. Die Rechtsgrundlage für das heutige Notariatswesen bildet das Notariatsgesetz vom 9. Juni 1985. Die unveränderte Einteilung des Kantonsgebietes in 44 Notariatskreise stützt sich auf einen Beschluss des Kantonsrates vom 7. November 1988. Die Notariate, Grundbuchämter und Konkursämter des Kantons Zürich verstehen sich als moderne Dienstleistungsbetriebe. Die mehr als 500 Mitarbeitenden setzen sich tagtäglich mit grosser Leistungsbereitschaft für die Anliegen der Kunden ein, im Bewusstsein, dass es dabei auf Schnelligkeit, Diskretion und Qualität ankommt. |