Gebühren
Wie viel kostet die Beurkundung einer Stiftung?
Unsere Gebühren sind in einem vom Kantonsrat genehmigten Gebührentarif (www.kanton.zh.ch) festgesetzt.
Ziffer 4.1
4.1 | Stiftung | ||
- bei Grundstücken, vom Verkehrswert |
1 ‰ | ||
- vom übrigen Vermögen | 1 ‰ | ||
mindestens | Fr. 300.- |