Stiftungen
Was ist eine Stiftung?
Die Stiftung ist ein Vermögen, das von einer Person zu einem von ihr festgesetzten dauernden Zweck in der Weise verselbständigt wird, dass das Vermögen aus dem Rechtskreis des Stifters ausgeschieden und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet wird (Art. 80 ff. ZGB).
Welchen Zweck kann eine Stiftung haben?
Stiftungen werden oft mit gemeinnützigem und karitativem Zweck gegründet. Möglich sind auch kirchliche Stiftungen und Familienstiftungen. Die meisten Personalvorsorgeeinrichtungen (BVG) bestehen heute ebenfalls in der Form einer Stiftung. Stiftungen können je nach Zweck von der Steuerpflicht befreit werden.
Wie entsteht die Stiftung?
Stiftungen können mittels einer notariellen öffentlichen Urkunde oder mittels einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet werden. Mit Ausnahme der Familienstiftungen und der kirchlichen Stiftungen müssen sie ins Handelsregister des Kantons Zürich aufgrund der Stiftungsurkunde eingetragen werden.
Wer beaufsichtigt die Stiftung?
Stiftungen stehen unter der Aufsicht des Gemeinwesens, je nach Stiftungszweck ist dies der Bund, der Kanton oder die Gemeinde (Aufsichtsbehörden über Stiftungen). Neben dieser Stiftungsaufsicht haben die Stiftungen eine unabhängige Revisionsstelle zu bezeichnen, welche die Rechnungsführung und die Vermögenslage der Stiftung prüft. Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen unterstehen diesen Vorschriften nicht.
Kann ich den Zweck meiner Stiftung ändern oder sie aufheben?
Der Zweck der Stiftung kann vom Stifter nach der Gründung grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Eine Änderung des Stiftungszwecks ist nur möglich, wenn
- dies zur Erhaltung des Vermögens oder der Wahrung des Stiftungszwecks dringend erforderlich ist (Art. 85 ZGB),
- der Stiftungszweck dem Willen des Stifters offensichtlich entfremdet worden ist (Art. 86 ZGB)
- oder unter gewissen Voraussetzungen wenn die Zweckänderung in der Stiftungsurkunde vorbehalten wurde (Art. 86a ZGB).
Die Aufhebung einer Stiftung erfolgt durch die zuständige Bundes- oder Kantonalbehörde, wenn ihr Zweck unerreichbar, widerrechtlich oder unsittlich geworden ist.
Soll ich eine Stiftung gründen?
Wer eine Stiftung errichten will, soll sich vorgängig gut über den beabsichtigten Zweck, die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen und die Errichtungsmodalitäten informieren (vgl. auch Informationen der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich [BVS]). Ziehen Sie einen Fachmann bei! Für die Erstellung der Gründungsurkunde steht Ihnen Ihr Notariat gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen ersten Besprechungstermin! Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einen Fax oder eine E-Mail (Kontakt).