Gründung einer AG
Wie gründe ich eine Aktiengesellschaft?
Die Gründung der AG bedarf der öffentlichen Beurkundung (Art. 629 OR). Die Beurkundung erfolgt durch eine Urkundsperson, im Kanton Zürich ist dies der Notar. Die Gründung kann bei jeder zuständigen Urkundsperson in der Schweiz erfolgen, unabhängig vom Sitz der AG.
Welche Angaben und Unterlagen habe ich zu beschaffen?
Sie finden im Downloadbereich eine Gründungsurkunde, welche Sie entsprechend Ihren Bedürfnissen ergänzen können. Musterstatuten sind beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich erhältlich. Für allfällige Fragen und die Vereinbarung eines Gründungstermins rufen Sie uns an oder nehmen Sie mit uns per E-Mail Kontakt auf.
Weitere Informationen zur Gründung von Aktiengesellschaften finden Sie auf der Gründungsplattform des Kantons Zürich.
Was muss ich nach der öffentlichen Beurkundung der Gründung unternehmen?
Nach dem erfolgten Gründungsakt beim Notar reichen Sie ein Urkundenexemplar dem Handelsregisteramt ein. Nach der Prüfung der Unterlagen durch diese Behörde erhalten Sie dann eine Anmeldung und die Lex Koller-Erklärung zur Unterzeichnung. Diese beiden Dokumente können jedoch auch ohne Mitwirkung des Handelsregisteramtes erstellt und bereits zusammen mit dem Urkundenexemplar unterzeichnet und eingereicht werden. Formulare für die Lex Koller-Erklärung können Sie von der Homepage des Handelsregisteramt des Kantons Zürich (Handelsregistereintrag Aktiengesellschaft | Kanton Zürich (zh.ch)) downloaden oder anlässlich des Gründungsaktes beim Notariat beziehen. Sobald Sie diese Dokumente dem Handelsregisteramt eingereicht haben, erfolgt die Eintragung und Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Das einbezahlte Kapital oder die eingebrachten Sacheinlagen stehen danach den Organen der Gesellschaft zur Verfügung.