Gebühren
Wie viel kostet die Beurkundung eines Ehevertrages oder eines Inventars im Sinne von Art. 195a ZGB?
Unsere Gebühren richten sich nach dem vom Kantonsrat festgesetzten Gebührentarif.
Ziffer 4.2
4.2.1 | Ehevertrag | Fr. 200.- bis 4'000.- |
Die Gebühr wird in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet. Sie beträgt im gegebenen Rahmen jedoch mindestens
1 ‰ des von der Aenderung betroffenen Nettovermögens, bei einer gegenseitigen Begünstigung vom Nettovermögen beider Partner. Massgebend sind die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. |
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4.2.2 | Inventar mit Urkunde über die Vermögenswerte der Ehegatten | Fr. 150.- bis 1'000.- |
Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand. |