Fusionvertraglich vereinbarte liquidationslose Vereinigung der beteiligten Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Aktiven und Passiven (mindestens) einer Gesellschaft gehen dabei auf die andere/neue Gesellschaft über. Absorption: Eine Gesellschaft übernimmt eine (oder mehrere) andere Gesellschaften. Die übernehmende Gesellschaft bleibt dabei bestehen, die anderen gehen durch Fusion unter. Kombination: Zwei oder mehr Gesellschaften werden in einer neu zu gründenden Gesellschaft vereinigt. Dabei gehen alle bisherigen Gesellschaften unter bzw. in der neuen Gesellschaft auf.
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