AltlastenSanierungsbedürftiger belasteter Standort.
Der Begriff Altlast wird durch die Altlastenverordnung des Bundes nur in einem ganz bestimmten Fall verwendet, nämlich für belastete Standorte, die sanierungsbedürftig sind, d.h. für belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf ihre Umwelt führen, oder für die konkrete Gefahr besteht, dass dies geschieht.
vgl. "belastete Standorte"
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