Grundstückbeschrieb
Welche Grundstücksangaben sind aus dem Kaufvertrag ersichtlich?
Der Kaufvertrag enthält eine Abschrift des im Grundbuch eingetragenen Grundstückbeschriebes. Die dazugehörigen Grundbuchbelege können beim Grundbuchamt eingesehen werden. Die Grundbuchpläne (Katasterpläne) werden ebenfalls beim Grundbuchamt eingesehen. Für Auszüge aus diesen Plänen ist jedoch das Vermessungsamt bzw. der mit der Grundbuchvermessung beauftragte Geometer zuständig.
Sofern bezüglich des betreffenden Grundstückes das Grundbuch noch nicht eingeführt wurde, enthält der Kaufvertrag eine Abschrift aus dem kantonalen Grundregister / Grundprotokoll (vgl. weitere Informationen zur Grundbucheinführung).
Es sind jedoch bei weitem nicht alle relevanten Grundstücksangaben aus dem Grundbuch ersichtlich. Unter anderem sind folgende Informationen beim Grundbuchamt nicht erhältlich:
- Bau- und Zonenordnung, für diesbezügliche Fragen
ist das kommunale Bauamt zuständig.
- Altlasten
Verbindliche Auskunft, ob eine Liegenschaft mit Altlasten belastet ist, kann ihnen keine Amtsstelle geben. Beim Bauamt kann jedoch der sogenannte Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) bzw. der Kataster der belasteten Standorte (kbS) eingesehen werden. Diese Kataster erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen vgl. die Homepage des AWEL, Sektion Abfallwirtschaft und Betriebe oder lesen Sie die Broschüre des NI/AWEL.
- Über den Inhalt der bestehenden Miet- und Pachtverträge kann Ihnen meist nur der Verkäufer Auskunft erteilen.
- Über allfällige gesetzliche Pfandrechte, welche ohne Eintragung im Grundbuch bestehen können, geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Angabe der amtlichen Wohnungsnummer
Die amtlichen Wohnungsnummern (aWN) dienen der eindeutigen Wohnungsidentifikation in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung (Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung). Diese aWN müssen im Kaufvertrag aufgeführt werden.
Berechtigte Personen (Eigentümer, Verwalter) erhalten beim Bausekretariat oder Bauamt am Orte des Kaufsobjektes Auskunft über die gültige aWN.
Für Grundstücke, welche in der Stadt Zürich liegen, ist die Statistik Stadt Zürich zuständig (Kontaktformular).