Hinterlassenschaftumgangssprachlich für Nachlass des Verstorbenen; Sondervermögen (Mobilien, Immobilien, Rechte, Verpflichtungen und Schulden), das vor der Erbteilung der Erbengemeinschaft (zu Gesamteigentum) gehört (Art. 602 ZGB);
Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant:
Neue Suche