Vormerkungen
Es gibt drei Gruppen von Vormerkungen:
- Persönliche Rechte (Art. 959 ZGB). Beispiel: Vormerkung
von Miet- und Pachtverträgen, Vorkaufsrechten.
- Verfügungsbeschränkungen (Art. 960 ZGB). Beispiel:
Pfändung des Grundstückes durch das Betreibungsamt.
- Vorläufige Eintragungen behaupteter dinglicher Rechte (Art. 961 ZGB). Beispiel: Bauhandwerkerpfandrecht.
Vormerkungen schaffen zwar keine dinglichen Rechte, aber sie sichern die ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Vormerkungsarten: