Kaufpreis, Kaufpreistilgung
Wie läuft die Bezahlung des Kaufpreises
ab?
Welche Risiken bestehen?
Der Hauptteil des Kaufpreises wird meist Zug um Zug gegen Abgabe der Grundbuchanmeldung auf Eigentumsübertragung bezahlt. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass die Bank des Käufers ein „unwiderrufliches Zahlungsversprechen", wonach die Überweisung nach erfolgter Eigentumsübertragung ausgeführt wird, abgibt.
Vorgängig zur Eigentumsübertragung erfolgte Anzahlungen sind für den Käufer mit einem gewissen Risiko verbunden. Sollte der Verkäufer vor der Eigentumsübertragung zahlungsunfähig werden (z.B. bei Konkurs), ist das Geld meist verloren (in der Praxis ist eine Sicherstellung selten). Vgl. auch Erläuterungen zur Reservationsvereinbarung.
Für die Erstellung des Kaufvertrages benötigen wir bezüglich der Kaufpreistilgung unter anderem folgende Angaben:
- Auflistung sämtlicher Anzahlungen
- Angaben betr. allfälliger Sicherstellung / Verzinsung der Anzahlung
- seitens des Verkäufers bestehende Hypothekarschulden (Totalbetrag)
- Hypothekargläubiger des Verkäufers (Name, Ort, Kontaktperson und Tel.Nr.)
- falls bekannt / vorhanden: finanzierende Bank (=Bank des Käufers)
- genaue Bezeichnung des Kontos, auf welches der Restkaufpreis überwiesen werden soll
- Sicherstellung der Grundsteuern .
Vgl. auch Erläuterungen betreffend "Schuldnerwechsel"