Schuldnerwechsel
Was geschieht mit dem Schuldbrief bei einer Handänderung des verpfändeten Grundstückes?
- Ablösung
Die Banken schliessen meist mit dem neuen Eigentümer vollständig neue Verträge ab und begründen somit ein neues Schuldverhältnis, welches grundpfandrechtlich sichergestellt wird. Dies bedeutet, die Schuld des Verkäufers wird mit der Eigentumsübertragung zurückbezahlt und gleichzeitig ein neues Schuldverhältnis mit dem Käufer begründet. Der Papier-Schuldbrief wird dabei meist direkt von der Bank des Verkäufers an die Bank des Käufers gesandt.
Die durch die Hypothekargläubigerin auszustellende Bestätigung betreffend der Ablösung ist meist im sogenannten "unwiderruflichen Zahlungsversprechen" enthalten und hat anlässlich der Eigentumsübertragung vorzuliegen.
- Schuldübernahme
Bei einem Grundstücksverkauf kann im öffentlich zu beurkundenden Kaufvertrag die Schuldübernahme durch den Käufer (auf Abrechnung an den Kaufpreis) vereinbart werden. Von der Übernahme der Schuld durch den Erwerber hat der Grundbuchverwalter dem Gläubiger Kenntnis zu geben. Der frühere Schuldner wird frei, wenn der Gläubiger diesem gegenüber nicht binnen Jahresfrist schriftlich erklärt, ihn beibehalten (Beibehaltungserklärung) zu wollen (Art. 845 in Verbindung mit Art. 832 ZGB bzw. Art. 834 ZGB). Die Jahresfrist für die Erklärung des Gläubigers läuft von der Mitteilung durch das Grundbuchamt an.
Vergleichen Sie hierzu auch die Erläuterungen zum Kaufvertrag
Was geschieht mit der Hypothekarschuld beim
Tod des Schuldners und Pfandeigentümers?
Sofern
die Erben den Nachlass nicht ausschlagen, gehen sämtliche Rechte
und Pflichten des Erblassers auf sie über. Sie werden Eigentümer
des Grundstückes
und zugleich auch Hypothekarschuldner sowie Solidarschuldner (vgl. Erläuterungen
zur Erbfolge).