Grenzen der Zuständigkeit
Die zürcherischen Notariate, Grundbuch- und Konkursämter verstehen sich als Dienstleistungsbetriebe, welche versuchen, die Wünsche und Erwartungen ihrer Kunden bestmöglichst zu erfüllen. Zufriedene Kunschaft ist uns ein zentrales Anliegen.
Einzelne Kundenanliegen können jedoch aus rechtlichen Gründen nicht immer erfüllt werden.
Es sind dies unter anderem:
- Stellungnahmen zur wirtschaftlichen Tragweite eines Rechtsgeschäftes.
(So darf der Notar sich z.B. nicht dazu äussern, ob ein Kaufpreis angemessen ist.) - Gewährung von Rabatten.
(Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die im kantonsrätlichen Gebührentarif aufgeführten Gebühren zu beziehen und an die Staatskasse abzuliefern.) - Tätigkeiten, welche nicht im gesetzlichen Aufgabenbereich
der Notariate, Grundbuch- und Konkursämter liegen.
(So sind die Notariate zum Beispiel nicht zuständig für die Formulierung von Mietverträgen oder für eine Hilfestellung bei gerichtlichen Streitigkeiten.)