Landschreiber (als erste Notare)
Im Mittelalter konnte nur eine kleine Bevölkerungsschicht lesen und schreiben. Ein mündliches Verfahren ersetzte damals alle Aufzeichnungen.
Meist fand einmal jährlich ein „Gericht“ statt, an dem die Obrigkeit über alle Streitigkeiten entschied und allfällige Strafen aussprach. Im gleichen Rahmen fanden auch die Liegenschaftsgeschäfte statt.
Das „Gericht“ spielte sich als mündliche Verhandlung vor versammelter Gemeinde ab. Somit waren alle Geschäfte öffentlich.
Etwa in der Zeit der Reformation (ca. 1525) begann die Schriftlichkeit in unserer Gegend allmählich zuzunehmen. Schriftliche Urkunden über Grundstücksverträge wurden mehr und mehr üblich, wenn auch bei weitem noch nicht obligatorisch. Diese Urkunden wurden durch den Land- oder Obervogt, welcher zugleich Richter war, ausgestellt.
Mit der Zeit kamen die Landvögte nicht mehr ohne eigenes Büro („Kanzlei“) aus. Im Verlaufe des 16. und 17. Jahrhunderts wurden für das ganze Kantonsgebiet Landschreiber eingesetzt. Diese Landschreiber blieben jedoch vorerst Sekretäre des Land- oder Obervogts als dem damaligen Gerichtsvorsitzenden.
Die Bezeichnung Landschreiber wurde nach und nach durch „Notar“ ersetzt. Zudem wurde 1873 die direkte Volkswahl des Notars eingeführt. Die Aufsicht über die Notare blieb bei den Gerichten.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die zürcherischen Notariate aus dem Gerichtswesen hervorgegangen sind. Dies ist sowohl die Erklärung für die Organisation als Amtsnotariat als auch für die Unterstellung unter die Gerichtsbarkeit.