Beschwerdeinstanzen
Beschwerdeinstanzen |
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Eine wichtige Ausnahme von nebenstehendem Instanzenzug ist die Anfechtung von notariellen und grundbuchamtlichen Gebühren bei der Finanzdirektion des Kantons Zürich. Es ist in jedem Fall die Rechtsmittelbelehrung auf den einzelnen Verfügungen zu beachten. |
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Rechtsgrundlagen:
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