Leitung der Notariate
Notariatsverwaltungsverordnung:
§ 1. Die Notariatsverwaltung umfasst die Führung im
Notariatswesen, insbesondere die Bereiche Finanzwesen, Personalwesen,
Einrichtung der Amtsräume, Anschaffung und Unterhalt von
Bürogeräten und Mittel der Informatik sowie die Vorsorge
für eine ordnungsgemässe Geschäftsabwicklung der
Notariate.
Vergleiche dazu auch: