Verlosungen
Brauche ich für meine Verlosung/Wettbewerb einen Notar?
Auf Wunsch erstellt Ihr Notariat eine öffentliche Urkunde über die Durchführung Ihrer Verlosung oder Ihres Wettbewerbes. Der Beizug eines Notars ist jedoch nicht zwingend oder vorgeschrieben. Das Mitwirken einer Urkundsperson bietet jedoch Gewähr für die rechtmässige Durchführung der Veranstaltung.
In der Urkunde wird festgehalten, wie die Gewinner der Verlosung bzw. des Wettbewerbes ermittelt wurden und wer die Preisträger sind. Die Benachrichtigung der Gewinner und die Aushändigung der Preise ist Sache des Veranstalters.
Mit der Verlosung oder dem Wettbewerb darf keine Verpflichtung zum Kauf eines Produktes verbunden sein.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit dem Notariat den Termin für die Verlosung bzw. den Wettbewerb. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns einen Fax und ein E-Mail (Kontakt).