Eidesstattliche Erklärungen
Was ist eine eidesstattliche Erklärung?
Eidesstattliche Erklärungen werden oft in folgenden Zusammenhängen abgegeben:
- Stirbt eine Person mit (ehemaliger) ausländischer Staatsangehörigkeit, kann die eidesstattliche Erklärung dazu dienen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Ob und von wem eine eidesstattliche Erklärung für die Erbenermittlung notwendig und zulässig ist, entscheidet das zuständige Einzelgericht.
- Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger und wollen Ihren Ehepartner und/oder Ihre Kinder in die Schweiz nachziehen lassen, haben Sie in einer eidesstattlichen Erklärung Auskunft über Ihre Familienverhältnisse zu geben.
Erklärungen von ausländischen Brautleuten über ihren Zivilstand sind direkt beim Zivilstandsamt abzugeben.
Wo kann ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben?
Die öffentliche Beurkundung von eidesstattlichen Erklärungen kann auf jedem Notariat im Kanton Zürich, in der Regel am Wohnort des Erklärenden, während der offiziellen Büroöffnungszeit vorgenommen werden. Da die eidesstattliche Erklärung nur von der Notarin / vom Notar resp. Notar-Stellvertretenden unterzeichnet werden darf, empfehlen wir eine Terminvereinbarung im Vorfeld.
Bitte bringen Sie die vorbereitete Erklärung oder alle nötigen Angaben dazu (Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse) zum Termin mit.
Sie haben sich zudem mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(Führerausweis genügt nicht)