Auswirkungen auf den Schuldner
Bin ich in meiner Arbeitstätigkeit eingeschränkt?
Wer in Konkurs fällt, wird in seinem künftigen Wirken nicht eingeschränkt. Konsequenzen zeigen sich einzig im Bereich des militärischen Ranges sowie bei einigen wenigen Berufen (z.B. Privatdetektiv).
Die Möglichkeit wieder einem Erwerb nachzukommen ist gegeben. Hat der Konkursit seinen Lohn an einen Gläubiger zediert, so bleibt diese Abtretung auch nach der Konkurseröffnung wirksam. Lohnpfändungen hingegen enden mit der Eröffnung des Konkurses.
Kann ich wieder Gesellschaften gründen?
Ist eine natürliche Person in Konkurs gefallen, kann sie dem Berufsleben wieder normal nachkommen, eigene Gesellschaften gründen oder eine Einzelfirma registrieren lassen. Es ist aber zu bedenken, dass Einlagen in neue Gesellschaften (Aktien oder Stammanteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einen Vermögenswert darstellen, welcher in einer neuen Betreibung (aufgrund eines Verlustscheines) gepfändet werden könnte.
Wie reagiert mein Umfeld?
Die eigentlichen Auswirkungen zeigen sich eher darin, dass Lieferanten, Kreditinstitute, aber auch Arbeitgeber ob dem Makel des Konkurses zurückhaltender reagieren werden. Somit werden Materialbezüge wahrscheinlich nur noch gegen Barzahlung möglich und Kreditkarten mit einer tiefen Limite belegt sein. Private Institute werden Ihre Daten aufnehmen und auf Anfrage hin Ihre Kreditwürdigkeit verneinen.