Erneuerungsfonds / Stockwerkeigentümer-Pfandrecht
Welche Bedeutung hat der Erneuerungsfonds?
Um die Finanzierung grösserer Unterhalts- und/oder Renovationsarbeiten an der gemeinschaftlichen Baute zu erleichtern, wird meist ein Erneuerungsfonds (auch Unterhalts- und Erneuerungsfonds genannt) geäufnet. Beim Kauf einer Stockwerkeinheit sollte die Höhe des angesparten Anteils am Unterhalts- und Erneuerungsfonds im Kaufvertrag aufgeführt werden. Zudem ist anzugeben, ob dieser im Kaufpreis inbegriffen ist oder nicht. Eine Spezifikation des Kaufpreises ist für die Bemessung der Grundsteuern notwendig.
Stockwerkeigentümer-Pfandrecht
Die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft hat für die auf die letzten drei Jahre entfallenden Beitragsforderungen Anspruch gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer auf Errichtung eines Grundpfandrechtes an dessen Anteil (=mittelbares gesetzliches Grundpfandrecht). Zudem besteht auch ein Retentionsrecht an den beweglichen Sachen, die sich in der Stockwerkeinheit befinden. Grundpfandrecht und Retentionsrecht bestehen sowohl für Beiträge an die Verwaltungskosten als auch für nicht geleistete Zahlungen in den Erneuerungsfonds.
Beim Kauf einer Stockwerkeinheit ist es insbesondere wegen des oben geschilderten gesetzlichen Grundpfandrechtes von Bedeutung, ob der Verkäufer seine Beiträge an die Stockwerkeigentümergemeinschaft geleistet hat. Eventuell empfiehlt es sich, von der Stockwerkeigentümer-Verwaltung eine entsprechende Bestätigung einzuholen.