Dienstbarkeiten, Nachbarrecht, Grundstücksgrenzen
Diverse gegen den jeweiligen Eigentümer eines Grundstückes gerichtete, privatrechtliche Nutzungsberechtigungen werden als Dienstbarkeiten bzw. Grundlasten im Grundbuch eingetragen.
Nähere Angaben siehe unter:
Das Grundbuchamt erteilt zudem Auskunft über die aus dem Grundbuch ersichtlichen nachbarrechtlich relevanten Rechtsverhältnisse, vgl. Nachbarrecht / Grundstücksgrenzen.
Weitere, für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstückes verbindliche Rechtsverhältnisse, siehe unter "Vormerkungen" und "Anmerkungen".