Gebühren
Wie viel kostet eine Beratung, die Errichtung oder der Widerruf eines Vorsorgeauftrages?
Unsere Gebühren sind in einem vom Kantonsrat genehmigten Gebührentarif (Änderung der Dienstanweisung zur Notariatsgebührenverordnung (KS 395)) festgesetzt.
Ziffer 4.2
4.2.3 | Vorsorgeauftrag | |
1 | Die Gebühr für die Beratung, Errichtung und den Widerruf eines Vorsorgeauftrages (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr) berechnet sich nach dem Arbeitsaufwand. | |
2 | Die Gebühr beträgt Fr. 180 pro Stunde. | |
3 | Über den Arbeitsaufwand ist pro Geschäft eine Kontrolle unter Angabe von Datum und Tätigkeit zu führen. |