Grundstückgeschäfte
Wer beurkundet mir mein Grundbuchgeschäft?
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR) schreiben für verschiedene Grundbuchgeschäfte die öffentliche Beurkundung vor, z.B. für Kauf, Tausch, Schenkung, Pfandrechte, Wohnrecht, Nutzniessung, gewisse Dienstbarkeiten etc.
Das Notariat am Ort des Grundstückes ist zuständig für die öffentliche Beurkundung solcher Geschäfte. Das Grundbuchamt führt das eigentliche Grundbuch, es ist zuständig für Eintragungen, Löschungen, Anmerkungen, Vormerkungen, Grundbuchauszüge, Auskünfte etc.
Im Kanton Zürich wird das Notariat und das Grundbuchamt von der selben Amtsstelle geführt. Sämtliche Informationen über die Grundbuchgeschäfte erhalten Sie daher unter dem Link Grundbuchamt.