Erbvertrag
Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Im Gegensatz zum einseitigen Testament ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen. Die Vertragsschliessenden haben die öffentliche Urkunde vor dem Notar und in Gegenwart der Zeugen zu unterzeichnen (Art. 512 ff. ZGB). Der Erbvertrag gibt die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen, nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien, dass heisst unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen zu regeln.
Wann soll ich einen Erbvertrag abschliessen?
Folgende Vereinbarungen können bzw. müssen in einem Erbvertrag geregelt werden:
- Die Eltern wollen sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Nachkommen verzichten im Erbvertrag auf ihre Pflichtteilsansprüche.
- Im Erbvertrag wird der Wert eines Grundstückes, das von einem Elternteil an einen Nachkommen als Erbvorbezug abgetreten wurde, für die künftige Erbteilung festgesetzt.
- Die Nachkommen aus einer früheren Ehe stimmen der gänzlichen oder teilweisen Begünstigung des Ehepartners zu, sei dies, indem die Nachkommen z.B. vollumfänglich auf ihre Pflichtteilsansprüche gegenüber ihrem leiblichen Elternteil verzichten und vom Stiefelternteil dafür als Erben des bei seinem Ableben vorhandenen Nachlasses eingesetzt werden, oder dass die Nachkommen aus einer früheren Ehe zustimmen, dass ein Teil des ihnen zufallenden Nachlasses dem überlebenden Stiefelternteil lebenslänglich oder auf eine begrenzte Zeit zur Nutzniessung überlassen wird.
- Die Pflichtteilserben stimmen einer Vor- und Nacherbeneinsetzung zu.
- Die Kinder werden “ausgekauft”, z.B. wird mit den Kindern aus einer früheren Ehe ein Erbverzicht gegen Entgelt vereinbart.
- Vereinbarung über die Teilung des Nachlasses unter Festsetzung von Anrechnungswerten
Wer kann einen Erbvertrag abschliessen?
Zur Abschliessung eines Erbvertrages bedarf diejenige Person, die über ihre Erbschaft verfügt, der Mündigkeit. Bezüglich dieser Person ist jede Stellvertretung (gesetzliche oder gewillkürte) ausgeschlossen.
Wie kann ich den Erbvertrag aufheben oder abändern?
Im Unterschied zum Testament kann der Erbvertrag grundsätzlich nicht einseitig aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen Vereinbarung aller Vertragsschliessenden (Art. 512 ff. ZGB). Eine Abänderung muss wiederum in einem Erbvertrag vereinbart werden.
Welche Verfügungen können nicht im Erbvertrag vereinbart werden?
Grundsätzlich sind alle Verfügungen möglich, die in einem Testament zulässig sind (vgl. Verfügungen im Testament). Die Einsetzung eines Willensvollstreckers (Art. 517 ZGB) kann jedoch nur in einer letztwilligen Verfügung (Testament) erfolgen.