Begünstigung aus Versicherungen
Kann ich neben dem Erbrecht weitere Begünstigungen vorsehen?
Die Begünstigung des Ehepartners durch eine güterrechtliche Vereinbarung (Ehevertrag) bzw. der eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partnerin oder Partners durch Vermögensvertrag und/oder weiterer Personen durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ist eine der Möglichkeiten, jemanden aufs Ableben hin zu begünstigen.
Begünstigungen bzw. Begünstigungsmöglichkeiten, die in alle Überlegungen miteinbezogen werden müssen:
- 1. Säule (staatliche Vorsorge) und 2. Säule (berufliche Vorsorge)
Ansprüche aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und aus der beruflichen Vorsorge (BVG)
Für Auskünfte und Informationen über die Höhe Ihrer Ansprüche (insbesondere betreffend Hinterlassenenrenten für Waisen, Witwen/Witwer) wenden Sie sich direkt an Ihre AHV-Ausgleichskasse und an Ihre Pensionskasse. Hilfreich sind im weiteren die Internet-Seiten: bvs.admin.ch und www.ahv.ch/.
- 3. Säule (Selbstvorsorge)
Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, zum Beispiel Risikoversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen usw.Für die gebundene Vorsorge (3a) ist der Begünstigtenkreis gesetzlich festgelegt (Art. 2 BVV3). Im Gegensatz dazu besteht für Versicherungen im Rahmen der freien Selbstvorsorge (3b) die Wahl, wer im Todesfall als Nutzniesser eingesetzt wird, sofern die erbrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind.
Ihr Versicherungsberater kann Sie eingehend über die Begünstigungen aus privaten Lebensversicherungen orientieren.