Bürgschaften
Was ist eine Bürgschaft?
Sie ist ein Kreditsicherungsmittel. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners für die Erfüllung der Schuld einzustehen (Art. 492 OR). Der Bürge muss somit bei Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidarbürgschaft schon bei Zahlungsverzug) bis zum vereinbarten Höchstbetrag die Schulden des Hauptschuldners bezahlen. Im Umfang der bezahlten Summe steht dem Bürgen ein Rückgriff auf den Schuldner zu.
Wie schliesse ich eine Bürgschaft ab?
Wer eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen will, soll sich dies gut überlegen, alle finanziellen Nachteile überdenken und nicht übereilt handeln. Der Gesetzgeber hat daher die öffentliche Beurkundung von Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen über einen Haftungsbetrag von mehr als Fr. 2'000.- vorgeschrieben. Bürgschaftserklärungen mit einem Haftungsbetrag unter Fr. 2'000.- sind schriftlich gültig unter eigenschriftlicher Angabe des Höchstbetrages und gegebenfalls der solidarischen Haftung in der Urkunde selbst (Art. 493 OR).
Ist der Bürge verheiratet oder bei eingetragenen Partnerschaften, hat der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner vorgängig oder spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung der Bürgschaft zuzustimmen (Art. 494 OR). Gemäss der Gesetzesänderung vom 17. Juni 2005 wurde Abs. 2 von Art. 494 OR aufgehoben (in Kraft seit 1. Dezember 2005). Somit hat auch der Ehepartner einer im Handelsregister eingetragenen natürlichen Person der Bürgschaft zuzustimmen.
Wo schliesse ich eine Bürgschaft ab?
Bürgschaften können auf jedem Notariat im Kanton Zürich, in der Regel am Wohnort des Bürgen, vorgenommen werden. Die Beurkundung der Bürgschaft muss vom Notariat vorbereitet werden. Nehmen Sie sich deshalb genügend Zeit oder vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte nehmen Sie die Bürgschaftserklärung und ein offizielles Ausweispapier (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis genügt nicht) mit. Hat Ihr Ehepartner, Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner mitzuwirken, muss auch dieser ein Ausweispapier mitnehmen.