Konkursverfahrensarten
Es gibt verschiedene Arten, der Erledigung des Konkursverfahrens. Die Auswahl der richtigen Verfahrensart obliegt der Konkursverwaltung bzw. dem Konkursrichter. Die Verwaltung prüft, ob einfache Verhältnisse vorliegen und ob die mutmasslich entstehenden Kosten gedeckt werden können. Je nach dem führt es
- das ordentliche Verfahren durch
oder beantragt dem Konkursrichter:
- das summarische Verfahren
- die Einstellung mangels Aktiven
welche in der Folge auf Gläubigerantrag zur Spezialliquidation gemäss SchKG Art. 230a führen kann
In eher seltenen Fällen kommt es zum Konkurswiderruf oder es wird aus dem laufenden Konkurs heraus ein Nachlassverfahren eingeleitet.
Die Beschwerde gegen die Konkurseröffnungsverfügung ist keine Verfahrensart sondern vielmehr der Antrag auf Aufhebung des Konkurses.
Einen Überblick über den Ablauf der verschiedenen Verfahren erhalten Sie aus dem Ablaufschema.