Konkursverzeichnis
Es gibt kein offizielles kantonales oder gesamtschweizerisches Verzeichnis der hängigen oder abgeschlossenen Konkursverfahren. Gesetzlich vorgesehen sind die Veröffentlichung der Konkurseröffnung, die Einstellung eines Verfahrens mangels Aktiven, ein Konkurswiderruf, die Auflage des Inventars, des Kollokationsplans (allenfalls mit Lastenverzeichnis), eine Versteigerung sowie die Publikation des Konkursschlusses. Diese Informationen werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch), im Amtsblatt des Kantons Zürich (www.amtsblatt.zh.ch) sowie in einem lokalen Publikationsorgan am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners (SchKG Art. 35 / Kantonale Konkursverordnung § 7) publiziert.
Wo erhalte ich Auskunft?
Auskunft darüber, ob ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, erhalten Sie beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners (www.vgbz.ch) oder, falls die Konkursitin eine juristische Person ist, beim Handelsregisteramt des Kantons Zürich. Das Betreibungsamt gibt ihnen auch Auskunft über die Anzahl der allenfalls anhängigen Betreibungen.
Über den Verfahrensstand von Konkursverfahren geben die Publikationen im Schweizerischen Handelsblatt Auskunft, die Sie über www.shab.ch einsehen können. Zuständig ist das Konkursamt am Wohnsitz / Sitz des Schuldners.
Es gibt zudem einige private Anbieter, welche Informationen zusammentragen und auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte erteilen. Die Internetauftritte dieser Gesellschaften finden Sie über die gängigen Suchmaschinen.