Einvernahme
Unmittelbar nach der Konkurseröffnung sichert das Konkursamt alle Aktiven. Um diese zu erfassen, lädt es den Konkursiten zur Einvernahme, d.h. zur Befragung ein. Die Einvernahme klärt insbesondere folgende Punkte:
genaue Personalien, Erreichbarkeit, Telefon, Adresse |
Halten einer Bewilligung als Privatdetektiv |
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An der jetzigen Adresse wohnhaft seit |
Rechtsmittel gegen die Eröffnung |
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Familienverhältnisse: |
Grund des Konkursausbruches: |
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Vormundschaftliche Massnahmen |
Mietverhältnisse / Mietzins |
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Militärische Einteilung |
Bankverkehr / Postcheck |
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frühere Konkurs- oder Pfändungsverlustscheine |
Verträge, die noch nicht erfüllt sind |
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Vorstrafen |
Depots, Hinterlagen, Kautionen |
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hängige Prozesse und Verwaltungsverfahren |
Versicherungen (u.a. mit Rückkaufswert) |
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jetzige Betätigung / Gewerbebetrieb |
Handlungen vor der Konkurseröffnung |
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Angestellte, Arbeiter, Dienstboten |
Handelsregistereintrag / |
Selbstverständlich folgt auch eine Befragung über alle Aktiven (im In- und Ausland; Grundstücke; bewegliche Sachen, so auch geleaste und gemietete Gegenstände; Wertschriften, Guthaben und Beteiligungen) und Passiven (wieviele Gläubiger, welche Gesamtschuldensumme). Bei Gesellschaften werden zusätzlich die Angaben betr. Kapital, Sitz, Versammlungsprotokolle, Anteils- / Aktienbesitzer, Organe, Verantwortung begründende Handlungen, etc. aufgenommen.
Halten Sie alle diese Informationen bitte bereit. Sie erleichtern damit die Aufnahme des Verfahrens und fördern eine effiziente Abwicklung.