Das Wichtigste in Kürze
Grobablauf eines Konkursverfahrens
Nach einer Konkurseröffnung hat das zuständige Konkursamt eine Vielzahl von Aufgaben zur Abwicklung des Konkursverfahrens durchzuführen. Die Tätigkeiten können in folgende Verfahrensschritte gegliedert werden:
Sicherung / Einvernahme:
Die Konkursverwaltung hat sich zuerst einen Überblick über die Verhältnisse des Konkursiten zu verschaffen. Dabei werden einerseits sofort die noch vorhanden Aktiven gesichert und andererseits der Konkursit selbst oder dessen Organe zur Einvernahme vorgeladen.
Inventar / Verwaltung:
Über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen wird ein Inventar erstellt. Die Verwaltung der Aktiven erfolgt durch das Konkursamt. Der Konkursit hat darüber kein Verfügungsrecht mehr. Im weiteren Verfahrensverlauf wird festgestellt, ob an den inventierten Vermögenswerten noch Rechte von Dritten (Eigentumsansprachen) zu beachten sind, oder ob gewisse Gegenstände als Kompetenzstücke auszuscheiden sind.
Bestimmung der Verfahrensart:
Aufgrund der gesammelten Informationen wird entschieden, welche Verfahrensart durchzuführen ist. Wird das ordentliche Verfahren (bei genügend freien Aktiven und komplexen Verhältnissen; meist in grossen Konkursen) durchgeführt, so finden Gläubigerversammlungen statt, an welchen über wichtige Fragen zu entscheiden ist. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Im Verhinderungsfalle ist auch eine Stellvertretung möglich (Vollmacht). Wann eine solche Versammlung stattfindet, erfahren sie aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt oder aus der ihnen allenfalls zugestellten Einladung.
Kollokationsplan:
Alle Gläubiger müssen, damit sie im Konkursverfahren berücksichtigt werden, innert der publizierten Frist ihre Forderungseingabe einreichen (Formular). Die Forderungen werden überprüft und in den Kollokationsplan aufgenommen. Dieser wird danach zur Einsichtnahme aufgelegt. Der Zeitpunkt der Auflage wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Für Arbeitnehmer besteht unter Umständen die Möglichkeit Insolvenzentschädigung und/oder Arbeitslosenentschädigung (www.awa.zh.ch) zu beantragen.
Verwertung / Verteilung:
Zur Konkursmasse gehörende Vermögenswerte werden durch die Konkursverwaltung eingezogen bzw. verwertet. Der daraus entstehende Nettoerlös wird unter den im Kollokationsplan zugelassenen Gläubigern verteilt. Dazu wird eine Verteilungsliste erstellt, aus welcher die Dividenden ersichtlich sind. Für die ungedeckt gebliebenen Forderungsbeträge werden Verlustscheine ausgestellt.
Abschluss:
Nach der Verteilung legt die Konkursverwaltung dem Konkursgericht einen Schlussbericht vor. Findet das Gericht, dass das Konkursverfahren vollständig durchgeführt ist, so erklärt es dasselbe für geschlossen. Das Konkursamt macht den Schluss des Verfahrens öffentlich bekannt.