Weitere Informationen zum Notariat
Öffnungszeiten über den Jahreswechsel 2024/2025
Öffnungszeiten über den Jahreswechsel 2024/2025
Gemäss Beschluss der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich
vom 19.06.2024 gilt für die Notariate folgende Regelung bezüglich der Schliessung der
Rechtspflege über Weihnacht und Neujahr:
a) Die Notariate werden vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag,
3. Januar 2025 geschlossen.
b) Die Notariate haben dafür besorgt zu sein, dass sie werktags jeweils in
der Zeit von 08:00 bis 11:00 Uhr telefonisch erreichbar sind, um die
Erledigung dringender Amtshandlungen (z.B. Testamente, etc. in Notfällen) abzusprechen.
Gerne bitten wir Sie, Ihre Terminplanung darauf abzustimmen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens und freuen uns, Sie auch im neuen Jahr wieder bedienen zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Das Team des Notariates Andelfingen
Konto-Verbindungen
• Zürcher Kantonalbank: IBAN CH50 0070 0112 2000 3100 6• PostFinance: IBAN CH39 0900 0000 8400 0528 2
Anfahrtsbeschrieb
Das Notariat befindet sich oberhalb des Bahnhofs (Notariatsweg Ecke Bahnline/Hauptstrasse). Ab A4 Winterthur-Schaffhausen (Ausfahrt Andelfingen): Ortseingang Andelfingen nach ca. 200 m erste Einspurstrecke links (Reitplatzstrasse), nächste Strasse rechts (Heiligbergstrasse), bis Ob der Gass, Parkplatz Notariat. Vgl. weisse Beschilderung ab Hauptstrasse bis zum Notariat.
Unser Team
- Urs Schaltegger, Notar
- Walter Bauer, Notariatsassistent
- Nadia Bärtschi, Notariatsassistentin
- Mischa Escher, Notariatssekretärin
- Sven Amacher, Notariatssekretär
- Nittaya Bachmann, Notariatssekretärin mbA (Teilzeit/Notariatsstudentin)
- Claudia Sigg, Notariatssekretärin mbA (Teilzeit/Notariatsstudentin)
- Margrit Mettler, Notariatssekretärin (Teilzeit)
- Patrizia Kündig, Notariatssekretärin mbA (Teilzeit)
- Moritz Schneeberger, Lernender
Termine / Ausweise:
Termine:
Wir bitten Sie um telefonische Voranmeldung. Vielen Dank.
Ausweise:
Bringen Sie insbesondere für Beglaubigungen und Beurkundungen sowie für die Abgabe von Grundbuchanmeldungen und Auskünfte Ihren gültigen Ausweis mit. Als Ausweise werden nur Pass, Identitätskarte, Personalausweis bzw. Ausländerausweise (z.B. B, C, L) anerkannt.
Der Führerausweis wird nicht als Ausweis anerkannt.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen hat die unterzeichnende Person persönlich zu erscheinen.