berufliche VorsorgeInstitut der Altersvorsorge (Zweite Säule des Drei-Säulen-Konzepts): Neben der ersten Säule (AHV, IV), welche das Existenzminimum sichert, soll die berufliche Vorsorge die gewohnte Lebenshaltung im Ruhestand ermöglichen. Dazu verpflichtet BVG, subsidiär Art. 331 ff. OR Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Einzahlung von Beitragsleistungen an den Versicherer.
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