Guter GlaubeGutgläubig ist, wem bei Vorliegen eines Rechtsmangels das entsprechende Unrechtsbewusstsein fehlt. Der gute Glaube kann bewirken, dass jemand vor einer Sanktion, z.B. Absprechung des Eigentums an einer Sache, geschützt wird, obwohl ihm das Eigentum nicht zustünde.
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