Vorläufige EintragungVormerkung im Grundbuch zur Sicherung behaupteter dinglicher Rechte. Bsp. Vorläufige Eintragung eines Bauhanwerkerpfandrechts nach Art. 839 ZGB oder die vorläufige Eintragung des Eigentums bei einer diesbezüglichen Grundbuchberichtigungklage.
Neue Suche