Teilungsvorschrift, TeilungsbestimmungVorschriften des Erblasser - durch Verfügung von Todes wegen - über die Teilung des Nachlasses und die Bildung der Teile (Art. 608 ZGB). Bsp: Die Zuweisung bestimmter Erbschaftssachen wie eine Liegenschaft, ein Bild oder Unternehmen einem oder bestimmten Erben.
Neue Suche