ReugeldDas Reugeld ist eine Geldsumme, die der Schuldner dem Gläubiger bei Vertragsschluss (als Handgeld) leistet. Die Leistung erfolgt mit dem vereinbarten Zweck, dass der Geber unter Zurücklassung des hingegebenen und der Nehmer gegen Erstattung des doppelten Betrages vom Vertrage zurücktreten können (Art. 158 Abs. 3 OR). Es wird somit ein vertragliches Rücktrittsrecht beider Parteien begründet, das allerdings zur Entschädigung der Gegenpartei in Höhe des Reugeldes verpflichtet;
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