PersonaldienstbarkeitenInhalt einer Personaldienstbarkeit ist wie bei den Grunddienstbarkeiten ein Dulden oder Unterlassen. Mit einer Personaldienstbarkeit belastet ist regelmässig ein Grundstück. Nur eine einzige Art von Personaldienstbarkeit, nämlich die Nutzniessung, kann auch an Fahrnis bestellt werden. Berechtigt durch die Personaldienstbarkeit ist stets eine bestimmte Person. Im Unterschied zu den Grunddienstbarkeiten gibt es bei den Personaldienstbarkeiten also kein zweites beteiligtes (herrschendes) Grundstück;
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