Notariatsinspektoratübt zusammen mit der Verwaltungskommission des Obergerichts die Notariatsverwaltung aus (§ 2 Notariatsverwaltungsverordnung). Die Notariatsverwaltung umfasst die Führung im Notariatswesen, insbesondere die Bereiche Finanzwesen, Personalwesen, Einrichtung der Amtsräume, Anschaffung und Unterhalt von Bürogeräten und Mittel der Informatik sowie die Vorsorge für eine ordnungsgemässe Geschäftsabwicklung der Notariate (§ 1 Notariatsverwaltungsverordnung). Das Notariatsinspektorat besorgt für die Verwaltungskommission des Obergerichts die Geschäftsleitung des Notariatswesens in den Bereichen Aufsicht und Verwaltung. Es bereitet die in die Zuständigkeit der Verwaltungskommission fallenden Geschäfte vor, soweit sie das Notariatswesen betreffen, und stellt in der Regel Antrag (§ 3 Notariatsverwaltungsverordnung);
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