Konzession1) Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insb. die behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes;
2) Die Verleihung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit, zur Sondernutzung einer öffentlichen Sache oder zur Ausübung bestimmter Verwaltungsbefugnisse an einen Privaten; bspw. wird die Nutzung der dem öffentlichen Recht angehörenden Jagd-, Fischerei-, Berg- und Wasserrechte mit einer öffentlichrechtlichen Konzession an Private verliehen;
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